Hitzeschutz am Arbeitsplatz: Worauf ist zu achten?
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Heiße Sommertage können im Büro schnell zur Belastung werden. Hohe Raumtemperaturen beeinträchtigen nicht nur das Wohlbefinden, sondern auch Konzentration und Leistungsfähigkeit. Damit es gar nicht erst so weit kommt, gibt es klare Vorgaben für den Hitzeschutz am Arbeitsplatz. Wir zeigen Ihnen, was das für Sie als Arbeitgeber – und für Ihre Beschäftigten – konkret bedeutet.
Kein Anspruch auf Hitzefrei – aber Anspruch auf Schutz
So verständlich der Wunsch nach „Hitzefrei" bei Temperaturen jenseits der 30 Grad auch ist: Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es für Erwachsene leider nicht.
Umso wichtiger ist es zu wissen: Als Arbeitgeber ist man trotzdem in der Pflicht, Arbeitsplätze so zu gestalten, dass die Gesundheit Ihrer Beschäftigten geschützt bleibt. Dazu gehört selbstverständlich auch, auf hohe Bürotemperaturen angemessen zu reagieren. Welche Maßnahmen dabei sinnvoll sind, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Die Arbeitsstättenverordnung ASR A3.5 gibt Orientierung
Maßgeblich für den Hitzeschutz ist die Arbeitsstättenregel ASR A3.5. Sie beschreibt, ab welchen Raumtemperaturen Unternehmen Maßnahmen ergreifen sollten oder müssen. Folgende Werte dienen Unternehmen als Orientierung, um frühzeitig auf steigende Temperaturen zu reagieren und gesundheitliche Risiken zu vermeiden.
| Raumtemperatur | Rechtlicher Status | Maßnahmen des Arbeitgebers |
| Bis 26 Grad | Normalbereich | Keine Pflichten, aber ein gesundes Raumklima wird empfohlen. |
| Über 26 Grad | Soll-Vorschrift | Maßnahmen werden empfohlen; bei besonders schutzbedürftigen Beschäftigten muss anhand einer angepassten Gefährdungsbeurteilung über weitere Schritte entschieden werden. |
| Über 30 Grad | Muss-Vorschrift | Wirksame Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung sind erforderlich. |
| Über 35 Grad | Grenzwert überschritten | Der Raum gilt für die Dauer der Überschreitung ohne besondere Schutzmaßnahmen als ungeeignet zum Arbeiten. |
Hinweis: Die Schwellenwerte 26/30/35 °C beziehen sich exakt genommen auf die Lufttemperatur (gemessen mit strahlungsgeschütztem Thermometer), nicht auf die vom Menschen subjektiv empfundene Raumtemperatur.
Welche Maßnahmen sind sinnvoll?
Je nach Temperatur und Arbeitsplatz kommen unterschiedliche Maßnahmen infrage. Dabei gilt das sogenannte TOP-Prinzip: Zunächst sollten technische Lösungen umgesetzt werden, anschließend organisatorische und zuletzt personenbezogene Maßnahmen.
Technische Maßnahmen haben Vorrang:
- Sonnenschutz effektiv nutzen, zum Beispiel Jalousien auch nach Feierabend geschlossen halten
- Lüftung gezielt steuern, etwa durch Nachtauskühlung
- Wärmestrahlung reduzieren, indem elektrische Geräte nur bei Bedarf eingeschaltet werden
Die ASR A3.5 beschreibt den aktuellen Stand der Technik und gibt Arbeitgebern Orientierung zur Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung. Weitere Informationen bietet die BAuA.
Ergänzende organisatorische Maßnahmen:
- In den frühen Morgenstunden lüften
- Arbeitszeiten über Gleitzeit in kühlere Tageszeiten verlagern
- Zusätzliche oder längere Pausen ermöglichen
- Körperlich belastende Tätigkeiten reduzieren
Personenbezogene Maßnahmen:
- Ventilatoren bereitstellen
- Geeignete Getränke anbieten
- Bekleidungsregeln lockern oder angepasste Arbeitskleidung bereitstellen
- Beschäftigte zu hitzegerechtem Verhalten unterweisen
Welche Kombination am besten passt, hängt ganz von Ihren Räumlichkeiten und den Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen ab.
Sie suchen praktische Tipps gegen hohe Temperaturen im Büro? In unserem Ratgeber „Tipps gegen Hitze im Büro“ erfahren Sie, wie Sie Büroräume auch ohne Klimaanlage möglichst kühl halten und mit einfachen Maßnahmen für ein angenehmes Arbeitsklima sorgen.
Arbeiten im Freien: Schutz vor Hitze, Sonne und UV-Strahlung
Bei Arbeiten im Freien sind Beschäftigte häufig starker Sonneneinstrahlung, UV-Strahlung und erhöhten Ozonwerten ausgesetzt. Arbeitgeber sollten deshalb über mögliche Gesundheitsrisiken und passende Schutzmaßnahmen informieren:
Direkte Sonne vermeiden:
- Arbeitsplätze möglichst in den Schatten verlegen
- Sonnensegel, Sonnenschirme oder provisorische Überdachungen nutzen
- Auch Pausenbereiche beschatten
- UV-Schutz auch im Schatten beachten
Geeignete Kleidung und PSA bereitstellen:
- Lange, leichte Kleidung tragen, zum Beispiel aus Baumwolle
- Kopfbedeckung mit Nacken- und Ohrenschutz nutzen
- Bei Schutzhelmpflicht Nacken- und Ohrenschutz ergänzen
- Geeignete Sonnenbrillen je nach Gefährdung bereitstellen
- Persönliche Schutzausrüstung durch den Arbeitgeber zur Verfügung stellen
Sonnenschutzmittel verwenden:
- Unbedeckte Hautstellen regelmäßig eincremen
- Möglichst schweißfeste Sonnencreme nutzen
- Ab UV-Index 3 ist Sonnenschutz erforderlich
- Auch im Schatten Lichtschutzfaktor 30 oder höher verwenden
- Sonnenschutzmittel in ausreichender Menge bereitstellen
Arbeitszeiten und Pausen anpassen:
- Schwere körperliche Arbeiten möglichst in die kühleren Morgenstunden legen
- Pausen an Temperatur und Belastung anpassen
- Bei unvermeidbarer Sonnenarbeit kurze „Sonnenpausen“ im Schatten einplanen
Baustellen und Fahrzeuge ausrüsten:
- Fahrzeuge und Baumaschinen möglichst mit Klimaanlagen ausstatten
- Auf Baustellen Beschattung, Belüftung oder Wasserbesprühung einrichten
Besonderer Schutz für gefährdete Beschäftigte
- Schwangere Mitarbeiterinnen und stillende Mütter benötigen zusätzliche Erholungspausen in ausreichend gekühlten Räumen.
- Menschen mit chronischen Herz-Kreislauf-Erkrankungen dürfen keiner extremen Hitzebelastung ausgesetzt werden.
- Ältere Angestellte benötigen zusätzliche Unterstützung und individuell angepasste Arbeitszeiten an heißen Tagen.
- Beschäftigte, die körperlich schwere Arbeiten verrichten müssen, brauchen deutlich verlängerte Ruhezeiten.
- Personen, die nach einer schweren Erkrankung in den Betrieb zurückkehren, bedürfen einer engmaschigen Schonung.
Schon ab einer Lufttemperatur von über 26 Grad gilt: Für diese Personengruppen muss anhand einer angepassten Gefährdungsbeurteilung geprüft werden, ob und welche zusätzlichen Schutzmaßnahmen nötig sind. Die konkrete Maßnahme ergibt sich dabei immer aus dieser Einzelfallprüfung – nicht automatisch aus dem Überschreiten der 26-Grad-Marke.
Was tun, wenn keine Maßnahmen ergriffen werden?
Steigen die Temperaturen im Büro deutlich an und es werden keine Schutzmaßnahmen umgesetzt, sollte zunächst das Gespräch mit der Führungskraft gesucht werden. Oft lassen sich einfache Lösungen wie Ventilatoren, Trinkwasser oder flexible Arbeitszeiten schnell organisieren.
Bleibt das Problem bestehen, können auch der Betriebsrat oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit einbezogen werden. Den Arbeitsplatz sollten Beschäftigte jedoch nicht ohne Rücksprache verlassen.
Homeoffice: Wer trägt hier die Verantwortung?
Für das Homeoffice gelten die Vorgaben der ASR A3.5 in der Regel nicht direkt. Da der Arbeitgeber keinen Einfluss auf die private Wohnung hat, ist er beispielsweise nicht verpflichtet, für Klimageräte oder Sonnenschutz zu sorgen. Anders kann es bei einem fest eingerichteten Telearbeitsplatz sein, bei dem der Arbeitgeber den Arbeitsplatz dauerhaft eingerichtet hat.
Fazit
Auch ohne gesetzliches Hitzefrei müssen Unternehmen ihre Beschäftigten vor hohen Temperaturen schützen. Wer frühzeitig geeignete Maßnahmen plant und auf ein gesundes Raumklima achtet, erfüllt nicht nur seine Verantwortung im Arbeitsschutz, sondern sorgt gleichzeitig für mehr Wohlbefinden und Produktivität im Arbeitsalltag.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Hitzeschutz im Büro
Darf ich bei Hitze im Büro in kurzen Hosen erscheinen?
Ein automatisches Recht auf luftige Strandkleidung gibt es am Arbeitsplatz nicht. Der Arbeitgeber darf weiterhin einen angemessenen Dresscode verlangen. Gibt es jedoch keine Sicherheitsvorschriften oder direkten Kundenkontakt? Dann ist die Lockerung des Dresscodes eine sehr beliebte und einfache Schutzmaßnahme an heißen Tagen.
Wer bezahlt das Wasser im Büro bei Hitze?
Ab einer Raumtemperatur von über 30 Grad ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, geeignete Getränke bereitzustellen. Dazu gehört in erster Linie frisches Mineralwasser. Bei Temperaturen darunter ist dies zwar keine Pflicht, aber eine hervorragende Geste der Wertschätzung für die gesamte Belegschaft.
Gilt das Recht auf Hitzeschutz auch im Homeoffice?
Nein, die strengen Regeln der ASR A3.5 gelten für das mobile Arbeiten im Homeoffice in der Regel nicht direkt. Da der Arbeitgeber keinen Zugriff auf Ihre private Wohnung hat, liegt die Verantwortung für die Kühlung bei Ihnen selbst. Eine seltene Ausnahme bildet nur ein vertraglich fest eingerichteter Telearbeitsplatz.
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